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S. }

legten, erst die theoretische Kompetenz

verschaffen, um ihre guten Intentionen in

der Moderne umzusetzen.

Dabei muss bedacht werden, dass einer-

seits ein transzendental angelegtes Gerech-

tigkeitskriterium historisch unmöglich ge-

worden ist und andererseits auch der Fall

der Mauer nicht als vorbehaltlose Bestäti-

gung für den ultraliberalen Weg verstanden

werden sollte. Doch da sittliche Qualität ei-

ner Marktwirtschaft von ökonomischer Ef-

fizienz abhängt, braucht sie ethische Rah-

menbedingungen.

Und damit beruht laut Homann und

Blome-Drees „die Konzeption von ¾sozia-

ler Gerechtigkeit½ letztlich auf der Festle-

gung der Institutionen im grundlegenden

Verfassungsvertrag einer Demokratie, in

dem die Betroffenen selbst und gemeinsam

festlegen, nach welchen normativen Ge-

sichtspunkten sie miteinander umgehen

wollen.“ Deren Umsetzung braucht alltä-

gliche Arbeit aufgeklärter Bürger.

Ist dies nicht garantiert, oder dabei aus

Bequemlichkeit pekuniär übersättigter

Volkstribunen abzunehmen, dann können

sogar ausgereifte demokratisch konsti-

tuierte Systeme auf die autokratische

Schiene geraten, wie das in den USA zu

beobachten und mit einem gewissen

Rechtsruck in Kontinentaleuropa zu be-

fürchten ist, was die eh schon prekäre Ba-

lance im sogenannten Westen deutlich

stört.

Denn reine Volksherrschaft ohne Bes-

chränkungen staatlichen Handelns führt

zur „totalitären Demokratie“, wie sie Frie-

drich von Hayek nannte, der dieser eine

Nomokratie entgegensetzte, also eine Ge-

sellschaft, die nach allgemeinen, von freien

Bürgern mitbestimmten Regeln funktio-

niert. Ein Staat, in dem die Wohlfahrt über-

flüssig wird und somit die Freiheit des Ein-

zelnen nicht mehr einschränken kann.

$rd¨˜iRera˜e han\e

Neben der Schaffung einer Rechtsordnung,

die Vertragsfreiheit, Eigentum und Haftung

beinhaltet, der Bereitstellung öffentlicher

Güter, der Zertifizierungen, die der Sicher-

heit und Gesundheit dienen und der Erhe-

bung von Steuern, gehörte für von Hayek,

der das Laissez-faire ablehnte, vor allem

auch ein sozialabfederndes Mindestein-

kommen zu den eigentlichen Aufgaben des

Staates.

Wie können Gesellschaft und Wirtschaft

zum größtmöglichen Wohl aller organisiert

werden? Das war die Frage, die Hayek

£™Èä mit seiner „Verfassung der Frei-

heit“ zu beantworten suchte. Damit trieb er

sogar seine liberalen Freunde vor sich her,

die fanden, dass seine Freiheitstheorie

letztlich nur in einer Welt funktioniere, in

der die Ausgangsbedingungen für alle Men-

schen gleich seien.

Sie warfen Hayek vor, die von den Vor-

fahren übernommenen Regeln als sinnvol-

les Ergebnis einer natürlichen Evolution

und nicht als Resultat eines sozialen Pro-

zesses mit seinen kompromissbeladenen

Machtprozessen zu sehen. Wie die Ironie

des Lebens so spielt, musste sich der öster-

reichische &konom den Nobel-Dynamit-

preis mit einem engagierten Keynesianer

aus Schweden teilen.

Die vom ordoliberalen Hayek aufgewor-

fene Frage, wie viel Freiheit zum Wohle al-

ler angebracht ist, bleibt bis heute ein

Streitpunkt in den Wirtschafts- und Gesell-

schaftswissenschaften. Doch politische

Freiheit im Sinne von Demokratie hatte für

Hayek nur wenig mit individueller Freiheit

zu tun, es sei denn die Abwesenheit von

willkürlichem Zwang durch autoritäre

Machtverhältnisse war gemeint.

Doch sind für ein größtmögliches Maß an

individueller Freiheit sinnvolle kollektive

Regulierungen und geregelte Abläufe und

Prozeduren notwendig. Immanuel Kant,

der geistige Vater des „handle nur nach

derjenigen Maxime, durch die du zugleich

wollen kannst, dass sie ein allgemeines Ge-

setz werde“, definierte mit dem Ausdruck

„Gesetz und Freiheit ohne Gewalt“ die

Anarchie.

Hier ist aber weniger der Zustand der Ge-

setzlosigkeit als vielmehr der der Herr-

schaftslosigkeit durch die Aufhebung hie-

rarchischer oder transzendental souverä-

ner Strukturen wie in den absolutistischen

Monarchien oder den damals noch bevors-

tehenden realsozialistischen Zentralwirt-

schaften gemeint. Anarchie Herrschafts-

verweigerung® wird jedoch oft mit Anomie

Ordnungsverneinung® verwechselt.

@wits\hern in 1\hwarôŽwei„

Mit £{ä Zeichen bei Twitter, das haupt-

sächlich und ausgiebig von Politikern ge-

nutzt wird, die absolut nichts mit Populis-

mus am Hut haben wollen, sind solche

Nuancen natürlich nur schwer zu übermit-

teln, wenn dies denn in der argumentativen

Raserei zwischen zwei Wahlterminen über-

haupt erwünscht ist. Soweit zur „politi-

schen Ethik im öffentlichen Raum“.

Es ist doch wahrlich nicht schwer zu

verstehen\ Die meisten Bürger, also die in

einer Demokratie eben notwendige Mehr-

heit, wollen regiert und nicht beherrscht

werden, auch wenn die Regierenden auf

Zeit spielen müssen und die auf Herrschaft

spekulierenden Potentaten wie Erdogan

glauben, ihr Mandat in alle Ewigkeit aus-

zuüben. Ob man das nun Maulkorb- oder

Ermächtigungsgesetz nennt!?

„Ich bin stolz auf ¾mein½ Volk, dass es Ja

zum Präsidialsystem von Erdogan gesagt

hat“, so einer der £,{ Millionen wahlbe-

rechtigten Türken, der in der freien Demo-

kratie Deutschland zur Urne gerufen

wurde. Und als hätten sie die Schwäche ei-

ner Demokratie entdeckt, stellten die Tür-

ken fest, dass mit fast der Hälfte der Wäh-

ler, die dagegen stimmten, die tiefe Kluft in

der Bevölkerung sichtbar wurde.

Als standhafter Demokrat muss man nun

warten, was Erdogan, der theoretisch bis

zum Jahre ÓäÎx durchregieren, pardon

herrschen könnte, aus diesem Freifahrt-

schein macht. Desaströs ist bereits seine

demagogische Ankündigung, dem Volk die

Todesstrafe wieder schmackhaft zu ma-

chen. Mit einhergehender Islamisierung

dürfte dies die Türkei in osmanische Zeiten

zurückwerfen.

Harmonie in 0[hwarz-weiƒ