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legten, erst die theoretische Kompetenz
verschaffen, um ihre guten Intentionen in
der Moderne umzusetzen.
Dabei muss bedacht werden, dass einer-
seits ein transzendental angelegtes Gerech-
tigkeitskriterium historisch unmöglich ge-
worden ist und andererseits auch der Fall
der Mauer nicht als vorbehaltlose Bestäti-
gung für den ultraliberalen Weg verstanden
werden sollte. Doch da sittliche Qualität ei-
ner Marktwirtschaft von ökonomischer Ef-
fizienz abhängt, braucht sie ethische Rah-
menbedingungen.
Und damit beruht laut Homann und
Blome-Drees „die Konzeption von ¾sozia-
ler Gerechtigkeit½ letztlich auf der Festle-
gung der Institutionen im grundlegenden
Verfassungsvertrag einer Demokratie, in
dem die Betroffenen selbst und gemeinsam
festlegen, nach welchen normativen Ge-
sichtspunkten sie miteinander umgehen
wollen.“ Deren Umsetzung braucht alltä-
gliche Arbeit aufgeklärter Bürger.
Ist dies nicht garantiert, oder dabei aus
Bequemlichkeit pekuniär übersättigter
Volkstribunen abzunehmen, dann können
sogar ausgereifte demokratisch konsti-
tuierte Systeme auf die autokratische
Schiene geraten, wie das in den USA zu
beobachten und mit einem gewissen
Rechtsruck in Kontinentaleuropa zu be-
fürchten ist, was die eh schon prekäre Ba-
lance im sogenannten Westen deutlich
stört.
Denn reine Volksherrschaft ohne Bes-
chränkungen staatlichen Handelns führt
zur „totalitären Demokratie“, wie sie Frie-
drich von Hayek nannte, der dieser eine
Nomokratie entgegensetzte, also eine Ge-
sellschaft, die nach allgemeinen, von freien
Bürgern mitbestimmten Regeln funktio-
niert. Ein Staat, in dem die Wohlfahrt über-
flüssig wird und somit die Freiheit des Ein-
zelnen nicht mehr einschränken kann.
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Neben der Schaffung einer Rechtsordnung,
die Vertragsfreiheit, Eigentum und Haftung
beinhaltet, der Bereitstellung öffentlicher
Güter, der Zertifizierungen, die der Sicher-
heit und Gesundheit dienen und der Erhe-
bung von Steuern, gehörte für von Hayek,
der das Laissez-faire ablehnte, vor allem
auch ein sozialabfederndes Mindestein-
kommen zu den eigentlichen Aufgaben des
Staates.
Wie können Gesellschaft und Wirtschaft
zum größtmöglichen Wohl aller organisiert
werden? Das war die Frage, die Hayek
£Èä mit seiner „Verfassung der Frei-
heit“ zu beantworten suchte. Damit trieb er
sogar seine liberalen Freunde vor sich her,
die fanden, dass seine Freiheitstheorie
letztlich nur in einer Welt funktioniere, in
der die Ausgangsbedingungen für alle Men-
schen gleich seien.
Sie warfen Hayek vor, die von den Vor-
fahren übernommenen Regeln als sinnvol-
les Ergebnis einer natürlichen Evolution
und nicht als Resultat eines sozialen Pro-
zesses mit seinen kompromissbeladenen
Machtprozessen zu sehen. Wie die Ironie
des Lebens so spielt, musste sich der öster-
reichische &konom den Nobel-Dynamit-
preis mit einem engagierten Keynesianer
aus Schweden teilen.
Die vom ordoliberalen Hayek aufgewor-
fene Frage, wie viel Freiheit zum Wohle al-
ler angebracht ist, bleibt bis heute ein
Streitpunkt in den Wirtschafts- und Gesell-
schaftswissenschaften. Doch politische
Freiheit im Sinne von Demokratie hatte für
Hayek nur wenig mit individueller Freiheit
zu tun, es sei denn die Abwesenheit von
willkürlichem Zwang durch autoritäre
Machtverhältnisse war gemeint.
Doch sind für ein größtmögliches Maß an
individueller Freiheit sinnvolle kollektive
Regulierungen und geregelte Abläufe und
Prozeduren notwendig. Immanuel Kant,
der geistige Vater des „handle nur nach
derjenigen Maxime, durch die du zugleich
wollen kannst, dass sie ein allgemeines Ge-
setz werde“, definierte mit dem Ausdruck
„Gesetz und Freiheit ohne Gewalt“ die
Anarchie.
Hier ist aber weniger der Zustand der Ge-
setzlosigkeit als vielmehr der der Herr-
schaftslosigkeit durch die Aufhebung hie-
rarchischer oder transzendental souverä-
ner Strukturen wie in den absolutistischen
Monarchien oder den damals noch bevors-
tehenden realsozialistischen Zentralwirt-
schaften gemeint. Anarchie Herrschafts-
verweigerung® wird jedoch oft mit Anomie
Ordnungsverneinung® verwechselt.
@wits\hern in 1\hwarôwei
Mit £{ä Zeichen bei Twitter, das haupt-
sächlich und ausgiebig von Politikern ge-
nutzt wird, die absolut nichts mit Populis-
mus am Hut haben wollen, sind solche
Nuancen natürlich nur schwer zu übermit-
teln, wenn dies denn in der argumentativen
Raserei zwischen zwei Wahlterminen über-
haupt erwünscht ist. Soweit zur „politi-
schen Ethik im öffentlichen Raum“.
Es ist doch wahrlich nicht schwer zu
verstehen\ Die meisten Bürger, also die in
einer Demokratie eben notwendige Mehr-
heit, wollen regiert und nicht beherrscht
werden, auch wenn die Regierenden auf
Zeit spielen müssen und die auf Herrschaft
spekulierenden Potentaten wie Erdogan
glauben, ihr Mandat in alle Ewigkeit aus-
zuüben. Ob man das nun Maulkorb- oder
Ermächtigungsgesetz nennt!?
„Ich bin stolz auf ¾mein½ Volk, dass es Ja
zum Präsidialsystem von Erdogan gesagt
hat“, so einer der £,{ Millionen wahlbe-
rechtigten Türken, der in der freien Demo-
kratie Deutschland zur Urne gerufen
wurde. Und als hätten sie die Schwäche ei-
ner Demokratie entdeckt, stellten die Tür-
ken fest, dass mit fast der Hälfte der Wäh-
ler, die dagegen stimmten, die tiefe Kluft in
der Bevölkerung sichtbar wurde.
Als standhafter Demokrat muss man nun
warten, was Erdogan, der theoretisch bis
zum Jahre ÓäÎx durchregieren, pardon
herrschen könnte, aus diesem Freifahrt-
schein macht. Desaströs ist bereits seine
demagogische Ankündigung, dem Volk die
Todesstrafe wieder schmackhaft zu ma-
chen. Mit einhergehender Islamisierung
dürfte dies die Türkei in osmanische Zeiten
zurückwerfen.
Harmonie in 0[hwarz-wei




